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The contract exists in German and Italian. You're seeing the German text, which is the binding one.

Vertrag über die Nutzung der Dachs-Plattform

Softwareüberlassungs- und Dienstleistungsvertrag

Version 2026-10-08 · published on October 8, 2026

Vertragsparteien

Dachs: DachsDelivery Group GbR, Fritz-Salm-Str. 18, 68167 Mannheim

Vertragspartner: Gastronom ist das Unternehmen, das das auf der Plattform registrierte Lokal betreibt, mit den bei der Registrierung und der Zahlung angegebenen Daten (Firma, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr.). Wer den Vertrag annimmt, erklärt, im Namen dieses Unternehmens zu handeln und zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.

Dachs entwickelt und betreibt eine Softwareplattform (Website und App), über die Endkunden Restaurants finden sowie Speisen und Getränke bestellen und über die Restaurants diese Bestellungen empfangen und bearbeiten. Der Gastronom beabsichtigt, die Plattform für den Online-Verkauf seiner Produkte zu nutzen, wobei er in der Führung seines Geschäftsbetriebs vollständig selbstständig bleibt. Die Plattform steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen; der Vertrag richtet sich nicht an Verbraucher.

§ 1 – Vertragsgegenstand

1.1 Dachs räumt dem Gastronomen für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform zu nutzen. Die Leistung umfasst insbesondere: die Seite des Lokals im Katalog, den Empfang der Bestellungen, das Küchen-Panel und die Verwaltung der Speisekarte, die Apps für Inhaber, Personal und Fahrer sowie die Werkzeuge zur Abwicklung der Lieferungen.

1.2 Der Kaufvertrag über die Produkte kommt unmittelbar zwischen dem Endkunden und dem Gastronomen zustande. Dachs verkauft keine Speisen, ist nicht Partei dieses Vertrags und handelt nicht als Vertreter des Gastronomen.

1.3 Dachs darf die Funktionen der Plattform weiterentwickeln und ändern, sofern die in § 1.1 beschriebenen wesentlichen Funktionen verfügbar bleiben.

§ 2 – Inhalte des Gastronomen

2.1 Der Gastronom bestimmt und verwaltet eigenverantwortlich Speisekarte, Preise, Aktionen, Öffnungszeiten, Liefergebiet und Liefergebühren sowie alle sonstigen Angaben zu seinem Lokal und ist hierfür allein verantwortlich. Er hat insbesondere sicherzustellen: die Angabe von Endpreisen einschließlich Umsatzsteuer (Preisangabenverordnung), die vollständige und zutreffende Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen sowie zutreffende Angaben in seinem Impressum.

2.2 Automatisch übersetzte Texte und mit den Werkzeugen der Plattform importierte Inhalte (von einer Website, aus PDF-Dateien, Fotos oder einem Online-Shop) hat der Gastronom vor der Veröffentlichung zu prüfen. Allergene und Zusatzstoffe werden niemals automatisch abgeleitet; sie werden vom Gastronomen angegeben.

2.3 Der Gastronom räumt Dachs für die Dauer des Vertrags ohne zusätzliche Vergütung das nicht ausschließliche Recht ein, seine Inhalte (Texte, Fotos, Logo, Marken) auf der Plattform, in den Apps und in der Kommunikation, mit der das Lokal auf Dachs beworben wird, zu veröffentlichen, im Format anzupassen, zu übersetzen und darzustellen. Der Gastronom sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte an diesen Inhalten zu verfügen, und stellt Dachs, soweit er dies zu vertreten hat, von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus diesen Inhalten ergeben.

§ 3 – Lieferungen und Personal

3.1 Die Lieferungen organisiert der Gastronom mit eigenem Personal oder durch von ihm beauftragte Dritte. Dachs stellt lediglich das Softwarewerkzeug zur Verfügung (Zuweisung der Bestellungen, Sendungsverfolgung, Liefercode) und ist weder Arbeitgeber noch Auftraggeber der Fahrer.

3.2 Der Gastronom stellt sicher, dass das mit der Auslieferung betraute Personal unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Mindestlohns (Mindestlohngesetz), beschäftigt wird und über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen verfügt. Er ist für die Konten verantwortlich, die er innerhalb der Plattform für sein Personal anlegt.

§ 4 – Zahlungen aus Bestellungen

4.1 Online-Zahlungen der Endkunden werden unmittelbar auf dem Stripe-Konto des Gastronomen und in dessen Namen vereinnahmt. Zu diesem Zweck eröffnet der Gastronom ein Konto bei Stripe und schließt den entsprechenden Vertrag (Stripe Connected Account Agreement und Stripe Services Agreement) unmittelbar mit Stripe ab.

4.2 Dachs nimmt keine Zahlungen der Endkunden entgegen, behält keine ein und leitet keine weiter. Stripe-Gebühren, Erstattungen an Kunden und Zahlungsrückbelastungen (Chargebacks) betreffen ausschließlich das Stripe-Konto des Gastronomen und gehen nach Maßgabe der Bedingungen von Stripe zu seinen Lasten. Dachs haftet nicht für die von Stripe erhobenen Entgelte oder von Stripe vorgenommene Änderungen.

4.3 Barzahlungen erfolgen ausschließlich zwischen Endkunde und Gastronom.

§ 5 – Vergütung

5.1 Der Gastronom zahlt an Dachs ein festes monatliches Nutzungsentgelt von € 49,90 zzgl. gesetzlicher USt. Provisionen auf Bestellungen oder sonstige Entgelte je Bestellung fallen nicht an.

5.2 Das Nutzungsentgelt ist für jeden Vertragsmonat im Voraus zu zahlen. Die erste Rate ist bei Vertragsschluss fällig und wird zu diesem Zeitpunkt belastet; die folgenden Raten werden monatlich jeweils am selben Kalendertag belastet.

5.3 Die Zahlung erfolgt über Stripe per SEPA-Lastschrift oder Karte. Der Gastronom hält ein gültiges Zahlungsmittel vor. Rechnungen werden elektronisch erstellt und übermittelt.

5.4 Das Nutzungsentgelt bleibt während der ersten 24 Monate unverändert. Danach kann Dachs es durch Mitteilung in Textform mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten anpassen. In diesem Fall kann der Gastronom den Vertrag mit Wirkung zu dem Tag kündigen, an dem das neue Nutzungsentgelt in Kraft treten würde.

§ 6 – Zahlungsverzug und Aussetzung

6.1 Schlägt eine Belastung fehl, benachrichtigt Dachs den Gastronomen in Textform und wiederholt die Belastung. Wird der Betrag nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Benachrichtigung gezahlt, kann Dachs die Annahme von Bestellungen aussetzen und das Lokal bis zur Zahlung im Katalog ausblenden; die Gründe der Aussetzung teilt Dachs in Textform mit.

6.2 Während der Aussetzung bleibt das Nutzungsentgelt geschuldet. Nach Zahlung wird das Lokal unverzüglich wieder freigeschaltet.

6.3 Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 BGB bleiben unberührt.

§ 7 – Vertragsschluss, Laufzeit und ordentliche Kündigung

7.1 Der Vertrag wird online geschlossen: Der Gastronom nimmt diesen Text auf der Plattform an, bevor er das Abonnement aktiviert, und der Vertrag wird wirksam, sobald die erste Zahlung erfolgreich ausgeführt ist. Dachs bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail unter Angabe der angenommenen Fassung und des Links zu diesem Text, den der Gastronom jederzeit abrufen, ausdrucken und speichern kann.

7.2 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten; während dieses Zeitraums ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach deren Ablauf verlängert er sich automatisch um jeweils weitere vierundzwanzig (24) Monate.

7.3 Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Vertragsmonat ist jeder monatliche Abrechnungszeitraum, der ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses läuft. Die Kündigung kann frühestens zum Ablauf der ersten 24 Monate wirksam werden; wer zu diesem Zeitpunkt ausscheiden möchte, muss daher spätestens sechs Monate vor diesem Ablauf kündigen, also bis zum Ende des achtzehnten Vertragsmonats. Ab der ersten Verlängerung ist die Kündigung jederzeit mit derselben Frist von sechs Monaten möglich, auch während eines Verlängerungszeitraums.

7.4 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) oder erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion auf der Seite „Abonnement“ des Dashboards. Dachs bestätigt den Eingang in Textform unter Angabe des Vertragsendes.

§ 8 – Besondere Beendigungsgründe

8.1 Endgültige Schließung des Lokals. Stellt der Gastronom den Gastronomiebetrieb in dem Lokal endgültig ein, kann er mit Wirkung zum Ende des Monats kündigen, der auf den Monat folgt, in dem Dachs die Mitteilung zusammen mit dem Nachweis der Einstellung (insbesondere der Gewerbeabmeldung oder einem anderen amtlichen Dokument) zugeht; den Nachweis kann er über die Seite „Abonnement“ des Dashboards hochladen. Dachs kann das Vertragsende auf den Ablauf des letzten Vertragsmonats festlegen, der bis zu diesem Zeitpunkt endet. Ab dem Wirksamwerden sind keine weiteren Nutzungsentgelte geschuldet. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Betrieb in demselben Lokal unmittelbar oder über eine mit dem Gastronomen verbundene Person oder Gesellschaft fortgeführt wird; in diesem Fall bleiben die Nutzungsentgelte geschuldet.

8.2 Übertragung des Lokals. Im Fall einer Veräußerung oder Verpachtung des Geschäftsbetriebs geht der Vertrag auf den Übernehmer über, wenn dieser ihn in Textform annimmt und Dachs zustimmt; Dachs darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Bis zur Übertragung verbleibt der Vertrag beim Gastronomen.

8.3 Vorübergehende Schließungen. Urlaub, Renovierungen, saisonale Schließungen oder sonstige vorübergehende Unterbrechungen des Betriebs berechtigen weder zur Kündigung noch zur Herabsetzung des Nutzungsentgelts. Der Gastronom kann das Lokal auf der Plattform als geschlossen kennzeichnen.

8.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: a) für Dachs bei einem Zahlungsverzug in Höhe von mindestens zwei monatlichen Nutzungsentgelten oder bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen trotz Abmahnung, etwa rechtswidrigen Inhalten, Betrug, Manipulation von Bewertungen oder behördlich festgestellten Verstößen gegen Hygienevorschriften; b) für den Gastronomen, wenn die Verfügbarkeit der Plattform in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder in drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres unter der in § 9.1 angegebenen Verfügbarkeit liegt, oder bei Einstellung des Dienstes durch Dachs.

8.5 Wird das Konto des Gastronomen von Dachs eingeschränkt, ausgesetzt oder beendet, teilt Dachs die Gründe hierfür in Textform mit. Die endgültige Beendigung des Dienstes, auch wegen Nichtzahlung, erfordert eine Frist von mindestens dreißig (30) Tagen, außer in den Fällen, in denen die Verordnung (EU) 2019/1150 eine sofortige Beendigung zulässt (insbesondere bei gesetzlichen Verpflichtungen oder wiederholten Verstößen).

8.6 Endet der Vertrag vorzeitig durch eine Kündigung von Dachs aus einem vom Gastronomen zu vertretenden wichtigen Grund, kann Dachs Schadensersatz in Höhe der Nutzungsentgelte verlangen, die bis zum frühestmöglichen Beendigungszeitpunkt einer im Zeitpunkt der Kündigung erklärten ordentlichen Kündigung nach § 7 angefallen wären, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Gastronomen bleibt stets der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

8.7 Stellt Dachs das Angebot der Plattform ein, teilt Dachs dies mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten mit; der Vertrag endet zum Zeitpunkt der Einstellung, ohne dass weitere Nutzungsentgelte anfallen.

§ 9 – Verfügbarkeit und Support

9.1 Dachs schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung einbezogen werden: geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden und möglichst in verkehrsarmen Zeiten stattfinden, bis zu acht (8) Stunden pro Monat; Unterbrechungen aufgrund von Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von Dachs (insbesondere Störungen des Internets, von Stripe, der App-Stores oder höhere Gewalt).

9.2 Der Support erfolgt an Arbeitstagen per E-Mail über die im Impressum der Plattform angegebene Adresse.

§ 10 – Haftung von Dachs

10.1 Dachs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall einer übernommenen Garantie.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Dachs nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gastronom regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung von Dachs ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Dachs.

§ 11 – Verantwortung für die Produkte und Beschwerden der Kunden

11.1 Der Gastronom ist allein verantwortlich für Qualität, Zubereitung, Lagerung, Hygiene (HACCP-Vorschriften und Lebensmittelhygiene-Verordnung), Verpackung und Lieferung der Produkte sowie für die Richtigkeit der Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen.

11.2 Beschwerden und Erstattungsverlangen der Endkunden im Zusammenhang mit den Produkten, den Bestellungen oder den Lieferungen bearbeitet der Gastronom. Dachs stellt die Werkzeuge der Plattform zur Verfügung, um diese zu empfangen und zu beantworten.

11.3 Soweit vom Gastronomen zu vertreten, stellt er Dachs von sämtlichen Ansprüchen, Sanktionen und Maßnahmen Dritter oder von Behörden frei, die sich aus seinen Produkten, seinen Angaben oder dem Verhalten seines Personals einschließlich der Fahrer ergeben, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 12 – Katalog, Ranking und Bewertungen

12.1 Im Katalog werden zuerst die Lokale angezeigt, die an die vom Kunden angegebene Adresse liefern. In der Standardsortierung werden anschließend zuerst die geöffneten Lokale und bei Gleichstand diejenigen mit der höchsten Durchschnittsbewertung angezeigt. Der Kunde kann nach Entfernung, Lieferzeit oder Mindestbestellwert sortieren und nach Küche, Favoriten oder kostenloser Lieferung filtern. Dachs bietet keine bezahlten Platzierungen an.

12.2 Bewertungen können nur Kunden abgeben, die eine Bestellung des Lokals erhalten haben. Der Gastronom kann öffentlich antworten. Dachs entfernt Bewertungen nur, wenn sie rechtswidrig sind oder gegen die veröffentlichten Regeln der Plattform verstoßen; der Gastronom kann sie melden.

12.3 Der Gastronom kann Beschwerden über die Plattform an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse richten. Dachs prüft sie und antwortet innerhalb angemessener Frist.

§ 13 – Datenschutz

13.1 Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten als eigenständiger Verantwortlicher unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des BDSG: Dachs für die Kundenkonten und den Betrieb der Plattform, der Gastronom für die Daten, die er zur Ausführung der Bestellungen erhält.

13.2 Der Gastronom verwendet die über die Plattform erhaltenen Daten der Endkunden ausschließlich zur Ausführung der Bestellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Für Werbezwecke verwendet er sie nur, wenn er sich auf eine eigene Rechtsgrundlage stützen kann, insbesondere auf eine Einwilligung des Kunden.

13.3 Die Parteien behandeln die Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei, von denen sie Kenntnis erlangen, auch nach Vertragsende vertraulich.

§ 14 – Datenexport und Vertragsende

14.1 Während der Vertragslaufzeit kann der Gastronom seine Speisekarte und die Liste seiner Bestellungen jederzeit über das Dashboard exportieren.

14.2 Mit Vertragsende erhält das Lokal keine Bestellungen mehr und wird aus dem Katalog entfernt. Der Zugang des Gastronomen bleibt für dreißig (30) Tage bestehen, damit er die Bestellungen einsehen und seine Daten exportieren kann. Dachs weist ihn mindestens sieben (7) Tage vor der Löschung per E-Mail darauf hin.

14.3 Nach Ablauf der dreißig Tage löscht Dachs Speisekarte, Fotos und die übrigen Inhalte des Lokals, mit Ausnahme der Daten, die Dachs gesetzlich aufbewahren muss (insbesondere Bestellungen, steuerliche und buchhalterische Unterlagen); diese werden für die Dauer der gesetzlichen Fristen aufbewahrt und anschließend gelöscht.

§ 15 – Vertragsänderungen und Vertragsübertragung

15.1 Dachs teilt Änderungen dieser Bedingungen mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit, gibt dabei an, was sich ändert, und weist auf das Kündigungsrecht hin. Ist der Gastronom nicht einverstanden, kann er den Vertrag in Textform mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; kündigt er nicht, gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderte Text, worauf Dachs in der Mitteilung ausdrücklich hinweist. Änderungen des Nutzungsentgelts oder der Laufzeit sowie Änderungen, die die Stellung des Gastronomen wesentlich verschlechtern, bedürfen hingegen seiner ausdrücklichen Zustimmung. Kürzere Fristen gelten nur, wenn eine Änderung gesetzlich vorgeschrieben ist.

15.2 Dachs kann den Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die den Betrieb der Plattform fortführt (insbesondere eine von den Gesellschaftern von Dachs gegründete Kapitalgesellschaft), sofern Dachs dies mindestens einen (1) Monat im Voraus in Textform mitteilt. In diesem Fall kann der Gastronom den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.

§ 16 – Schlussbestimmungen

16.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Mannheim.

16.3 Dieser Vertrag geht den auf der Plattform für Restaurants veröffentlichten zusammenfassenden Bedingungen vor. Individuelle Vereinbarungen der Parteien gehen beiden vor.

16.4 Der Vertrag ist in deutscher und italienischer Sprache abgefasst. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

16.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

If the German and Italian texts differ, the German text prevails.